Urteil des Landesgerichtes Freiburg über den Eingang von Mietzahlungen

Das Landesgericht Freiburg urteilte am 28. April 2015, dass die Mietzahlung als Bringschuld zu verstehen ist. Es reicht für die Rechtmäßigkeit der Mietzahlung jedoch nicht aus, dass am Tag der Fälligkeit der Überweisungsauftrag erteilt wird. Die Miete muss am Tag der Fälligkeit auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Dies gilt sowohl im Bereich der Gewerbe- als auch der Wohnungsmiete.

Wer sich den Wortlaut des Urteils durchlesen möchte, findet das Urteil unter dem Aktenzeichen 9 S 109/14.