Hamburger Landgericht-Urteil: Einwurf der Betriebskostenabrechnung am Silvestertag durch Vermieter

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein Urteil des Hamburger Landgerichts aktuell aus dem Mai 2017 zur Hand geben. Demnach müssen Mieter es dulden, wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung am Silvestertag zwischen 8 und 18 Uhr persönlich in den Briefkasten einwirft oder diese per Post zugestellt wird.

Wenn Sie Interesse an dem genauen Fall haben, finden Sie diesen unter dem Aktenzeichen 316 S 77/16 Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.05.2017