Die Hausratversicherung
Es ist kein Geheimnis, dass sich die Witterungsverhältnisse auch in unseren Regionen in ihrer Wirkung verstärken. Es gibt immer kräftigere Unwetter mit starken Niederschlägen, orkanartigen Böen usw. . Bei Starkregen kann es zu Überschwemmungen kommen, die erhebliche Wasserschäden an und in den Gebäuden verursachen können. Während die Wiederherstellungsarbeiten des Gebäudes über die Gebäude- und/oder Elementarschadenversicherung reguliert werden, sind die Leistungen für Instandsetzungen oder Erneuerung des Hausrates der Bewohner in den vorgenannten Versicherungen nicht mit integriert. Nehmen also die Gegenstände in den Kellerräumen der Bewohner Schaden, müssen die Bewohner für den Schaden selbst aufkommen, sollte keine Hausratversicherung abgeschlossen sein. Gleiches gilt natürlich auch für den Fall eines Rohrbruchs. Besteht keine Hausratversicherung, müssen die Bewohner die Kosten für zum Beispiel die Reparatur des mit Wasser voll gesogenen Holzschranks, der sich im Kellerraum befand, selbst tragen. Sollten Sie an diesem Thema näher interessiert sein, lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsvertreter beraten.