BGH-Urteil zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein Urteil des BGHs aus dem Juni 2015 zur Hand geben. Demnach müssen Mieter es dulden, wenn der Vermieter die Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausstattet, obwohl die Mieter bereits Rauchwarnmelder eingebracht haben. Begründet wird das Urteil mit einer dauerhaften Verbesserung des Wohnwertes. Dieser wird darin gesehen, dass die Sicherheit in einem höchstem Maß gewährleistet werde, wenn der Einbau und auch die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude "in einer Hand" sei.

Wenn Sie Interesse an dem genauen Fall haben, fnden Sie diesen unter dem Aktenzeichen BGH VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14.