Urteil des Bundesgerichtshof – Keine farbigen Wände!

Am 06. November hat der Bundesgerichtshof eine für alle Mieter sowie Vermieter gleichermaßen interessante Entscheidung in Bezug auf die Schadensersatzpflicht des Mieters bei Auszug getroffen.

Der BGH hat entschieden, dass ein Mieter, der eine neutral dekorierte Wohnung übergeben bekommen und diese im Laufe des Mietverhältnisses mit einem farbigen Anstrich versehen hat, schadensersatzpflichtig ist, wenn er die Wohnung in der ausgefallenen Dekoration an den Vermieter zurück gibt.

Näheres hierzu können Sie der Pressemitteilung Nr. 183/2013 des Bundesgerichtshof, Urt. v. 06.11.2013 - Az. VIII ZR 416/12, entnehmen.