Rauchwarnmelder – warum die regelmäßige Wartung so wichtig ist

Immer mehr Bundesländer führen die Rauchwarnmelderpflicht ein. Seit Januar 2005 in Schleswig-Holstein und seit Dezember 2005 auch in Hamburg, sind Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen und Fluren sowie Räumen, die als Rettungsweg dienen Pflicht. Dies gilt sowohl für Neubauten, als auch in Bestandswohnungen (Für Bestandswohnungen gilt in Schleswig-Holstein die Pflicht seit Dezember 2008). Mieter müssen den Einbau und die Nachrüstung der Rauchwarnmelder zulassen, ebenso wie die jährliche Wartung. Denn die regelmäßige Wartung stellt eine hohe Sicherheit des gesamten Gebäudes dar und kann Leben retten.

Die meisten Brandopfer verunglücken in der Nacht in der eigenen Wohnung. In der Nacht schläft der Geruchssinn und der Mensch nimmt z.B. Brandgeruch nicht wahr. Die Opfer werden von dem Brand überrascht und atmen die gefährlichen Gase ein. Der laute Ton eines Rauchwarnmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor dem Brand, sodass sich alle Bewohner in Sicherheit bringen können.

Nach DIN 14676 werden die Rauchwarnmelder geprüft, hier ist auch die Instandsetzung geregelt. Die beauftragten Unternehmen kündigen sich mit einem Aushang rechtzeitig an, sodass möglichst alle Geräte in kürzester Zeit geprüft werden können und eine einwandfreie Funktion der Rauchwarnmelder und damit die Sicherheit der Bewohner weiterhin gegeben ist.