Aktuelles

Hier finden Sie Veranstaltungen und Neuigkeiten rund um unsere Immobilien und über uns.

Das digitale Kundenportal der isn – es ist endlich da!

Bei der isn stehen wir für eine individuelle Betreuung, den persönlichen Kontakt, einen größtmöglichen Service, eine uneingeschränkte Erreichbarkeit und den sachlichen Austausch auf Augenhöhe. Unser Anspruch an die Digitalisierung lautet also deshalb, diesen persönlichen Kontakt und individuellen Service nicht zu reduzieren, sondern – ganz im Gegenteil – noch zu erweitern. Wie kann uns die Digitalisierung dabei also noch verbessern ?

Die Antwort auf diese Frage haben wir in unserem neuen Kundenportal “casavi” gefunden. Wir freuen uns, dass wir zu Beginn des Jahres die ersten Einladungen hierzu an unsere Mieter und Eigentümer versenden konnten. Mit der Plattform können ab sofort nicht nur Schäden schnell und unkompliziert rund um die Uhr gemeldet werden, es ist auch möglich verschiedene Dokumente jederzeit einzusehen und sehr schnell Informationen auszutauschen. In den kommenden Wochen werden wir unser Serviceportal nach und nach auf weitere Wohnanlagen ausweiten. Seien Sie dabei und begleiten uns auf diesem spannenden Weg !

Frohe Weihnachten!

Wir wünschen unseren Geschäftspartnern, Kunden und Freunden besinnliche und friedliche Feiertage im Kreise ihrer Liebsten! Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr!

Herzlich Willkommen, Herr Piesch!

Seit dem 01.10.2021 haben wir männliche Unterstützung in der Buchhaltung. Herr Piesch bereichert seither unser Team. Wie es bei der isn Tradition ist, lernen unsere Kunden unsere neuen Mitarbeiter Mithife eines kleinen Interviews näher kennen:

 

"Was hat Sie dazu bewegt, bei der isn zu arbeiten?

Trotz der holprigen Kontakte per Video-Schalte und meines Alters, hat isn das Jobangebot aufrechterhalten.

 

Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?

Durch Recherchen im Internet: Jobbörse, StepStone

 

Beschreiben Sie bitte in einem kurzen Abriss Ihren beruflichen Werdegang.

Studium Geschichte und Politik mit Ziel wissenschaftliche Tätigkeit, Pflege meines kranken Vaters,

berufliche Neuorientierung beginnend in Anwaltskanzlei, Umschulung zum Kaufmann Grundstücks-

und Wohnungswirtschaft. Berufserfahrung gesammelt in unterschiedlichen Unternehmen, zuletzt in

Wohnungsbaugenossenschaft.

 

Wie waren Ihre ersten Arbeitstage?

Orientierung im neuen Aufgabengebiet mit iX-Haus und den Arbeitsabläufen, arbeiten mit Maske über den ganzen Tag.

 

Worauf freuen Sie sich am meisten, wenn Sie auf die vor Ihnen liegende berufliche Zukunft denken?

Abwechslungsreiche Tätigkeit, Herausforderung bei neuen Aufgabenstellungen, nette Kolleginnen und Kollegen.

 

Wie beschreiben sie sich in drei Worten?

Interessiert am gesellschaftlichen Geschehen, ruhig und gelassen die Entwicklung verfolgend.

 

Was machen Sie nach Feierabend und in Ihrer Freizeit?

Lesen, Kino, kulturelle Veranstaltungen besuchen, mit Freunden treffen.

 

Was muss man unbedingt über Herrn Piesch wissen?

Ich habe kein Auto und bin umweltfreundlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln mobil."

 

Wir heißen Herrn Piesch in unserem Team herzlich Willkommen und wünschen ihm eine angenehme Einarbeitungszeit.

 

Vielseitigkeit schreiben wir groß!

Hausverwaltung – das können wir. Aber was manch einer vielleicht nicht weiß, wir stehen Ihnen auch beim Verkauf Ihrer Immobilie als Makler mit Rat und Tat zur Seite! Das praktische für unsere WEG- und Zinshauseigentümer ist dabei, dass wir Ihre Immobilie durch unsere Verwaltungstätigkeit genauestens kennen und somit bestmöglich am Markt platzieren können. Hierdurch, und nicht zuletzt aufgrund unseres breiten Kundennetzwerks, haben wir in der Vergangenheit bereits vielen Eigentümern zu einer schnellen und unkomplizierten Veräußerung ihrer Immobilie verholfen. 

Lassen Sie sich von uns beraten – kostenlos und völlig unverbindlich!   

Ein großer Applaus gebührt Frau Kloss!

Unsere Auszubildende, Frau Kloss, hat ihre Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzt und ist nun seit dem 25.01.2021 eine fertig ausgebildete Immobilienkauffrau. Zu ihren tollen Leistungen gratulieren wir Frau Kloss herzlich und sind unglaublich froh, dass wir diese freundliche und fröhliche, junge Dame bei uns im Team behalten dürfen. Zwar wird Frau Kloss ab März in ein Studium im Bereich Wirtschaftspsychologie starten, bleibt uns aber halbtags als Kollegin erhalten. Wir wünschen ihr für den weiteren beruflichen Werdegang alles Liebe und freuen uns auf ein paar weitere gemeinsame Jahre mit ihr.

 

wer rastet, der rostet – wir rosten nicht!

Wer glaubt, dass es sich mit dem Bestehen der IHK-Prüfung lerntechnisch erledigt hat, täuscht sich. Der Beruf "Immobilienkaufmann/-frau" ist vielfältig und bedarf aufgrund von ständiger Gesetzesänderungen einem kontinuierlichen Weiterbildungsbedarf, um vor allem den Kunden bestmöglich und immer up do date betreuen zu können. Wir fördern daher schon jahrelang unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - auch schon vor eintreten der Fortbildungspflicht gem. der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)/§34c Gewerbeordnung - regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen. Aber nicht nur der Zertifikatewillen sondern auch persönliche Interessen werden in unserem Unternehmen gefördert. So hat zum Beispiel unser Geschäftsführer, Herr Bartsch, in diesem Jahr seine zweite Sachverständigenprüfung mit bravur bestanden und ist nun offiziell ein DEKRA geprüfter Sachverständiger für Wohn- und einfache gewerbliche Objekte.

Das Kollegium gratuliert Herrn Bartsch herzlich zu diesem tollen Erfolg!

 

Die neue WEG-Reform ist in Kraft getreten!

 

Das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WeMoG) 

Sie ist in aller Munde: die neue WEG-Reform ist beschlossene Sache und ist in Form des „Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ seit dem 01.12.2020 wirksam. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Inhaltspunkte und Neuerungen für Sie zusammengefasst.  

Hinsichtlich der Eigentümerversammlung verlängert sich die Einladungsfrist von bisher 2 Wochen auf 3 Wochen. Außerdem ist seit dem 01.12.2020 jede Eigentümerversammlung beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Eigentümer und dessen Miteigentumsanteile. Hierdurch können unnötige Aufwendungen oder Mehrkosten aufgrund eventuelleWiederholungsversammlungen vermieden werden. Auch interessant zu erfahren ist, dass die erforderliche Mehrheit von Beschlüssen bei baulichen Maßnahmen reduziert wurde. Wohingegen es früher oft mühselig war über derartige Maßnahmen abzustimmen, weil alle betroffenen Eigentümer zustimmen mussten, werden entsprechende Beschlüsse in Zukunft durch die einfache Mehrheit als erforderliches Mehrheitsprinzip vereinfacht. Die Kosten werden hierbei nur auf alle Eigentümer verteilt, wenn mithilfe der doppelt-qualifizierten Mehrheit abgestimmt wurde. Andernfalls liegt die Kostentragung bei den Eigentümern, welche der Maßnahme zugestimmt haben. 

Nicht nur für uns als Verwalter, sondern auch für Sie als Eigentümer und werdende Eigentümer ist es wichtig zu erfahren, dass Beschlüsse, die Aufgrund einer gesetzlichen Öffnungsklausel beschlossen wurden, wie z.B. die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für einzelne Instandhaltungsmaßnahmen, zukünftig der Eintragung ins Grundbuch bedürfen. Nur dann sind sie auch für eventuelle Rechtsnachfolger wirksam. Ursächlich hierfür ist der Erwerbsschutz, welcher durch die Gesetzesänderung verbessert werden soll.  

Ein großer Blick in Richtung Zukunft ist, dass eine elektronische Teilnahme an Versammlungen von den Gemeinschaften zukünftig beschlossen werden kann. In unserem digitalen Zeitalter ist dies ein zukunftsorientierter Schritt, der aber auch die ein oder andere Herausforderung mit sich bringen wird. Hier wird sich mit der Zeit ergeben in welcher Form eine digitale Teilnahme möglich ist und welche Voraussetzungen im Voraus zu erfüllen sind. In jedem Falle bedarf es hierfür jedoch eines Beschlusses der jeweiligen Eigentümergemeinschaft, in dem auch die „Spielregeln“ einer digitalen Teilnahme festgelegt werden sollten. Grundsätzlich verbleibt es aber nach wie vor dabei, dass alle Eigentümer das Recht haben, persönlich an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen.  

Manch einer wird sicherlich schon einmal mithilfe eines Umlaufbeschlusses über dringende Maßnahmen abgestimmt haben. Hier sorgt das Gesetz ebenfalls für eine erfreuliche Neuerung. Demnach ist für einen Umlaufbeschluss nicht mehr wie bisher die Schriftform zu beachten, sondern lediglich die Textform. Im Klartext bedeutet dies, dass zukünftig beispielsweise auch per E-Mail abgestimmt werden kann. Des Weiteren kann beschlossen werden, dass in einem solchen Falle nicht mehr zwangsläufig eine Allstimmigkeit erforderlich ist, sondern die Mehrheit der Eigentümer genügt. Doch Obacht, über ein solches Abstimmungsprinzip muss vorher per Beschluss abgestimmt werden und gilt nur für einzelne Maßnahmen.  

Wohingegen eine Abberufung des Verwalters bisher nur aus wichtigem Grund möglich war, wird der Verwalter in Zukunft zu jeder Zeit von seinem Vertrag entbunden werden können. In einem solchen Falle endet die Verwaltereigenschaft spätestens nach 6 Monaten.  
Außerdem haben die Eigentümer zukünftig das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Was genau eine Zertifizierung bedeutet und welche Voraussetzung seitens des Verwalters hierfür zu erfüllen ist, muss noch in einer Rechtsverordnung festgeschrieben werden. Da die Reform aber bereits seit dem 01.12.2020 wirksam ist, einigte man sich auf eine Frist, damit das Zertifizierungsverfahren eingeführt werden kann. Demnach besteht das Recht auf Verlangen eines zertifizierten Verwalters für neue Verträge erstmalig nach zwei Jahren und für bestehende Verträge nach dreieinhalb Jahren. Einen verpflichtenden Sachkundenachweis als Voraussetzung der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO für gewerbliche Verwalter, gibt es allerdings auch in Zukunft nichtDie bereits bestehende, umfangreiche Fortbildungspflicht für alle Verwalter bleibt von der Änderung ungeachtet.  

Eine weitere Vereinfachung besteht darin, dass dem Verwalter in Zukunft gesetzlich mehr Befugnisse und damit natürlich auch noch mehr Verantwortung übertragen werden Diese Ermächtigungen betreffen ausschließlich Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, die keine weitreichenden Verpflichtungen mit sich führen oder die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. So wäre es beispielsweise denkbar, dass dem Verwalter neben der Beauftragung kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen zukünftig auch die Befugnis auferlegt wird, eingeschränkte Versorgungs- und Dienstleistungsverträge abzuschließen. Die genauen Einschränkungen und Befugnisse sind abhängig von der Größe der jeweiligen Wohnanlage und können im Innenverhältnis individuell geregelt werden.  

Ebenfalls besteht eine Neuerung darin, dass Prozesskosten, die im Falle groben Verschuldens des Verwalters entstehen, diesem zukünftig nicht mehr gerichtlich auferlegt werden können. Grund hierfür ist, dass die Eigentümer ausreichend durch gesetzliche Schadensersatzansprüche geschützt sind.  

Der Verwalter wird außerdem in Zukunft dazu verpflichteteinen jährlichen Vermögensbericht zu erstellen. Er soll die Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens und die Höhe der Rücklage darstellen.  

Zukünftig wird auch die Gestaltung des Verwaltungsbeirats flexibler. Bisher gibt es in der Regel drei Beiratsmitglieder. Künftig soll die Anzahl flexibel beschlossen werden können 

Mit der neuen Reform erhalten Sie als Eigentümer auch neue RechteDer Titel des Gesetzes verrät schon, dass auch hinsichtlich der E-Mobilität Änderungen eintreten werden. Demnach hat jeder Eigentümer zukünftig das Recht auf den Einbau einer E-Ladestation. Ebenso besteht das Recht, den barrierefreien Ein- und Umbau, sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz und Glasfaseranschluss innerhalb der Wohnung vorzunehmen. In allen Fällen erfolgt die Kostentragung per Beschluss über den jeweiligen Eigentümer.  

Vermieter von Sondereigentum wird es interessieren, dass die Betriebskosten in Zukunft wie im WEG umgelegt werden können (i.d.R. nach Miteigentumsanteilen) und nicht mehr zwingend wie bisher gemäß Mietrecht nach Wohnfläche. 

Weiterhin schreibt das neue Gesetz einige Änderungen fest, welche die Gemeinschaften ganz allgemein betreffen. Zum einen wird die werdende Eigentümergemeinschaft abgeschafft. Dementsprechend wird eine Gemeinschaft bereits mit der Anlage der Grundbücher und nicht erst mit der Eigentumsübertragung gegründetSomit können Ersterwerber bereits bei Besitzübergabe mitentscheiden. 

Zudem kann durch die Gesetzesänderung auch an Stellplätzen Sondereigentum erworben werden. Bisher wurde oftmals ein Sondernutzungsrecht für die Nutzung der Stellplätze vereinbart. Dies führte zu Unklarheiten und Verwirrung, was die Kostentragung oder Instandhaltungspflicht anging. Das Erweitern der Sondereigentumsflächen soll hier für Klarheit sorgen.  

Zu guter Letzt wird es eine klare Regelung der Bezeichnung hinsichtlich der Träger von Rechten und Pflichten im WEG geben. Bisher war unklar, ob dies den einzelnen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft obliegt. Mithilfe des neuen Gesetzes steht fest, dass in Zukunft die Gemeinschaft der Träger der Verwaltung und aller Rechte und Pflichten ist. Diese Änderung führt außerdem dazu, dass sich eventuelle Anfechtungsklagen nicht mehr wie bisher gegen einzelne Miteigentümer richten, sondern gegen die Gemeinschaft als Solches.  

Sollte Ihnen dieser Einblick in die Änderungen noch nicht ausführlich genug gewesen sein, können Sie unter dem folgenden Link eine Synopse des Verlags Deubner anfordernhttps://www.deubner-recht.de/themen/weg-reform/dl/synopse-weg-reform-2020/. In dieser finden Sie eine detaillierte Gegenüberstellung der Änderungen in den Gesetzestexten. 

Alles in einem lässt sich erkennen, dass die neue Reform sowohl für Sie als Eigentümerals auch für uns als Verwalter einige Änderungen mit sich führt, die neben manchen Herausforderungen vor allem wertvolle Vereinfachungen bedeuten.  

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr isn-Team  

kleines Update aus dem Hause isn

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir melden uns heute mit einem kleinen Lagebericht aus dem Hause isn. Wie sicherlich auch viele von Ihnen, versuchen wir so viel wie möglich aus dem Home Office zu arbeiten. Durch eine Gruppenaufteilung gelingt es uns den persönlichen Kontakt unter dem Kollegium auf ein Geringstes zu minimieren. Dank der innovativen Technikausstattung und der Nutzung von neuen Programmen, welche einfache Onlinemeetings ermöglichen, können wir den Arbeitsalltag auch ohne persönliche face to face Kontakte bewältigen. Dennoch fehlt allen Kolleginnen und Kollegen natürlich das gut gelaunte Miteinander im Büro. Auch vermissen wir den persönlichen Kundenkontakt, welchen wir zum Schutze aller auf ein absolutes Minimum reduziert haben.

Zum Glück kommt aber die Weihnachtsstimmung so langsam auf und bringt immerhin etwas Normalität. Der Tannenbaum ist geschmückt und die zweite Kerze am Adventskranz brennt.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen weiterhin viel Durchhaltevermögen und von Herzen eine besinnliche, aber vor allem gesunde Vorweihnachtszeit.

Ihr isn-Team

Weihnachtstombola für einen guten Zweck!

Die Werbegemeinschaft veranstaltet vom 1. bis 12. Dezember eine Weihnachts-Tombola für einen guten Zweck. Alle Einnahmen der Tombola werden an das Netzwerk Inklusion & Innovation Norderstedt und den Schulverein der Grundschule Heidberg gespendet.

Die Tombola Lose sind ab dem 1. Dezember in den folgenden Geschäften erhältlich:

Die rosarote Brille, EDEKA, Ernstings family und Moorbek Apotheke

Die Lose kosten 1,00 € / Stück und jedes verkaufte Los hilft den sozialen Einrichtungen in Norderstedt. Einkaufen, etwas Gutes tun und mit etwas Glück einen der tollen Preise gewinnen! Mitmachen lohnt sich in jedem Fall, so Thomas Will, Werbeberater der MOORBEK PASSAGE.

Gewinne der Tombola (Losnummer 1 - 10):

Losnummer 1: Ein LED / Full HD Smart-TV, 40 Zoll
Losnummer 2: Gutschein für 2 Personen – Kulturwerk Norderstedt (Wert 80,00 Euro)
Losnummer 3: Ein Gutschein der Hopfenliebe für 2 Personen (Wert 50,00 Euro)
Losnummer 4: Ein Einkaufsgutschein der Passage über 50,00 Euro
Losnummer 5: Ein Einkaufsgutschein der Passage über 25,00 Euro
Losnummer 6. – 10: Jeweils 2 Gutscheine vom Spectrum Kino Center

Die Gewinner melden sich bitte zwecks Abstimmung der Gewinnübergabe per E-Mail (post@moorbek-passage.de) oder telefonisch unter 040 521 83 25.


Das Los bitte aufbewahren und zur Übergabe in der Passage mitbringen.

 

Das Team-isn und die MOORBEK PASSAGE wünschen Ihnen viel Glück!

Wir gratulieren Herrn Reitenbach!

Nach 3 Jahren hat Herr Reitenbach seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann erfolgreich abgeschlossen. Wir freuen uns sehr über die tollen erzielten Leistungen und noch mehr darüber, dass er uns auch in Zukunft als Mitarbeiter und Kollege erhalten bleibt.