Namensschilder dürfen bleiben

In Wien hatte ein Wohnungsunternehmen bei rd. 220.000 Wohnungen die Namensschilder entfernen lassen. Hintergrund ist die neue DSGVO, die in einzelnen Punkten Interpretationsspielräume lässt. Die zuständige Behörde in Wien hatte für sich entschieden, dass die Verbindung von Hausnummer und Nachname an den Türen mit Blick auf die Datenschutzverrdnungen nicht zulässig sei. Da es sich bei den Bestimmungen der DSGVO um europäisches Recht handelt, hätte diese Annahme auch bei uns gelten können. Nun hat sich jedoch der Bundesdatenschutzbeauftragte Kai Warnecke zu den entstandenen Diskussionen geäußert. Demnach findet in Deutschland eine einheitliche Interpretation Anwendung: Die Mieternamen an Klingelschildern und Briefkästen sind zulässig.