Amtsgericht Bergheim: Mieter haftet für schuldhaft verursachte Toilettenverstopfung

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein Urteil des Amtsgericht Bergheim zur Hand geben. Demnach müssen Mieter bei einer schuldhaft verursachten Toilettenverstopfung für die Kosten der Beseitigung gemäß § 280 Abs. 1 BGB aufkommen.

Wenn Sie Interesse an dem genauen Fall haben, finden Sie diesen unter dem Aktenzeichen 28 C 219/07 Amtsgericht Bergheim, Urteil 16.01.2008.